Teilerlass der Grundsteuer

Mietpreisbremse

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Am 31. März endet die Frist für Vermieter

Vermieter haben in bestimmten Fällen einen Anspruch auf einen Teilerlass der Grundsteuer.

Die Voraussetzung:

Wenn Sie im vergangenen Jahr unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können Sie einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen.
Zuständig sind die Steuerämter der Städte und Gemeinden.
Die Anträge für das Jahr 2016 können in diesem Jahr bis 31. März gestellt werden.

Die Frist ist nicht verlängerbar.[/vc_column_text][vc_empty_space][/vc_column][vc_column width=“1/3″][ult_content_box border=“border-style:solid;|border-width:2px;border-radius:10px;|border-color:#1e73be;“ box_shadow=“horizontal:px|vertical:px|blur:px|spread:px|color:rgb(247, 247, 247)|style:none|“ padding=“padding:20px;“ hover_box_shadow=“horizontal:px|vertical:px|blur:px|spread:px|color:rgb(247, 247, 247)|style:none|“][us_single_image image=“2305″ size=“tnail-masonry“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.seefelder-immobilien.net%2Fwir-finden-ihren-wunschmieter%2F|title:Mieterakquise|target:%20_blank|“][vc_column_text]

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